Einwohnerzahl

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Die Einwohnerzahl ist die absolute Zahl aller Einwohner einer Gebietskörperschaft (beispielsweise Gemeinde, Stadt, Landkreis, Kanton, Bezirk, Bundesland oder Staat).

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Einwohnerzahl

Deutschland

Die „amtliche Einwohnerzahl“ wird vom Statistischen Landesamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Als Rechtsgrundlage dient das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“ (BevStatG) vom 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 694) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I. S. 308), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G vom 19. Februar 2007 I 122[1], in Verbindung mit dem „Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke“ (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534) [2].

Die amtlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl wird auf Basis der Volkszählungen von 1981 in Ost- und 1987 in Westdeutschland sowie Änderungsmeldungen der Einwohnermeldeämter und der Standesämter ermittelt. Zu den Einwohnern zählen dabei nicht allein die Bürger, sondern unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Ausländer wie auch Kinder und Jugendliche sowie alle übrigen Wohnsitzberechtigten, wobei regelmäßig nur die Einwohner mit Hauptwohnsitz gezählt werden. Juristische Personen werden davon ausgenommen. Die amtliche Einwohnerzahl bildet die Grundlage für zahlreiche Gesetze (beispielsweise Finanzzuweisungen, Einteilung der Wahlkreise, Anzahl der Ratsmandate und Parlamentssitze). Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten haben als unterste Ebene die Gemeinde.

Schweiz

In der Schweiz wird diese Zahl auch zivilrechtliche Einwohnerzahl genannt.

Kommunale Einwohnerzahl

Deutschland

Die „Kommunale Einwohnerzahl“ wird nur für gemeindeinterne Zwecke (beispielsweise Infrastrukturplanung) verwendet und von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus dem kommunalen Einwohnermelderegister gewonnen. Dort sind alle in der Gemeinde gemeldeten Personen - unabhängig vom melderechtlichen Wohnungsstatus - registriert. Zur Kommunalen Einwohnerzahl gehören alle mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der Gemeinde gemeldeten Personen. Sie besitzt keinen rechtlich-verbindlichen Charakter.

Wegen unterschiedlicher Definitionen des Begriffes „Einwohner“ sind die Angaben der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nicht mit denen des Statistischen Landesamtes vergleichbar und für interkommunale Vergleiche ungeeignet. Dafür wird ausschließlich die Amtliche Einwohnerzahl herangezogen, da sie für alle Gemeinden nach den gleichen Kriterien ermittelt wird. Die Kommunale Einwohnerzahl weicht aus methodischen Gründen häufig von der amtlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes ab, in der Regel nach oben.

Schweiz

In der Schweiz wird die wirtschaftliche Bevölkerungszahl ebenfalls von der Gemeinde ermittelt und wird in etwa gleich wie in Deutschland verwendet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke

Weblinks

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